Anträge der CDU-Gemeinderatsfraktion
Antrag zur Neugestaltung der Grundsteuer
Derzeit sind alle Grund- und Hauseigentümer aufgefordert, eine sogenannte Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei der Finanzverwaltung einzureichen. Dies führt zwischenzeitlich zu viel Unruhe und Verunsicherung. Die kommunalen Spitzenverbände haben im Vorfeld immer betont, dass diese Neuberechnung zu keinem erhöhten Grundsteueraufkommen führen wird. Das bedeutet natürlich nicht, dass alle Eigentümer wie bisher veranlagt werden. In der Summe der Grundsteuereinnahmen soll es jedoch keine Steigerung geben.
Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Basis der neuen Werte erhoben, die mittels Feststellungserklärung festgesetzt werden. Um bereits heute diesbezüglich für Klarheit zu sorgen, stellen wir den folgenden Antrag: Durch die Neuberechnung der Grundsteuer verfolgt die Stadt Nürtingen keine Einnahmeerhöhungsabsicht. Sollte sich herausstellen, dass die neuen Grundbesitzwerte zu einem höheren Steueraufkommen führen, so reduziert die Stadt Nürtingen den Grundsteuerhebesatz.
Hierbei ist das Grundsteueraufkommen des Jahres 2024 maßgeblich für die Bestimmung des Grundsteuerhebesatzes ab 2025.
Konkretisierung des 9-Millionen-Euro-Beschlusses zum Bau von geförderten Wohnungen unter Gegenfinanzierung durch den Verkauf von Baugrundstücken
Der Gemeinderat betrachtet den Beschluss als Gesamtpaket, das unabhängig vom Jährlichkeitsprinzip zu betrachten ist. Das heißt: Einnahmen aus dem Verkauf der vorgesehenen Grundstücke können auch früher erzielt werden, auch wenn im selben Jahr nicht mit dem Mietwohnungsbau begonnen wird. Damit soll verhindert werden, dass weiterhin städtisches Bauland zurückgehalten wird, obwohl es in Nürtingen ein knappes Gut ist.
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