CDU fordert: Grundsteuer-Neuberechnung darf nicht zu einer versteckten Steuererhöhung führen!
Derzeit sind alle Grund- und Hauseigentümer aufgefordert, eine sogenannte Feststellungerklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei der Finanzverwaltung einzureichen. Dies führt zwischenzeitlich zu viel Unruhe und Verunsicherung. Die Neuberechnung wurde im Jahr 2018 durch das Bundesverfassungsgericht angestoßen. Das Gericht sah die bisherige Wertermittlung als verfassungsinkonform an. „Außerdem stellte das Gericht fest, dass bereits die jetzige Grundsteuerhöhe beachtlich ist und verwies dabei darauf, dass Grundsteuer jährlich und zeitlich unbegrenzt anfällt. Außerdem führt das Gericht an, dass durch die Möglichkeit der Umlage auf die Mieter die Belastungen bei Personengruppen auftreten, die selbst gar nicht Schuldner der Grundteuer sind“, so Dr. Matthias Hiller. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben im Vorfeld immer betont, dass diese Neuberechnung zu keinem erhöhten Grundsteueraufkommen führen darf. Das bedeutet natürlich nicht, dass alle Eigentümer wie bisher veranlagt werden. In der Summe der Grundsteuereinnahmen soll es jedoch keine Steigerung geben. Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Basis der neuen Werte erhoben, die mittels Feststellungserklärung festgesetzt werden.
Dr. Matthias Hiller und Thaddäus Kunzmann, jeweils Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes und der Gemeinderatsfraktion treibt die Sorge um, dass diese Neuberechnung trotzdem für eine „versteckte Steuererhöhung“ genutzt wird. Um bereits heute diesbezüglich für Klarheit zu sorgen, stellen Stadtverband und Fraktion den folgenden Antrag: „Durch die Neuberechnung der Grundsteuer verfolgt die Stadt Nürtingen keine Einnahmeerhöhungsabsicht. Sollte sich herausstellen, dass die neuen Grundbesitzwerte zu einem höheren Steueraufkommen führen, so reduziert die Stadt Nürtingen den Grundsteuerhebesatz. Hierbei ist das Grundsteueraufkommen des Jahres 2024 maßgeblich für die Bestimmung des Grundsteuerhebesatzes ab 2025.“
Lesen Sie hier den vollständigen Antrag:
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